Standsicherheit und Funktionsfähigkeit sind bei Bauwerken oberstes Gebot“
Im Bereich der Bauwerksüberwachung befassen wir uns zum einen mit der Bauwerksuntersuchung im Rahmen von Begehungen oder weitergehenden Untersuchungen. Zum anderen fertigen wir statische Berechnungen zur Feststellung der Standsicherheit von Bestandsbauwerken.
Regelmäßige Prüfung von Bauwerken gemäß RÜV und einiges aus Absch. C des RBBau
Im Bauordnungsrecht der Länder ist festgelegt, dass für die Standsicherheit von Bestandsgebäuden grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich ist. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 – 838 BGB ergibt sich die Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Für den Bund und die kommunalen Auftraggeber ist die Vorgehensweise in der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen.
Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen helfen die auftretenden Mängel schnell zu erkennen und gegebenenfalls eine Bauwerkssanierung durchzuführen. Bauschäden bereits im Anfangsstadium erkannt können beseitigt werden, bevor sie die Standsicherheit und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. So vermeidet man ggfs. teure Großreparaturen.
„Vorausschauendes Handeln rechnet sich.“
Im Rahmen der Bauwerkserhaltung befassen wir uns überwiegend mit Bauwerken aus Beton- und Stahlbeton, Mauerwerk, Holz und Stahl. Dazu gehören sämtliche Leistungen von der Erfassung der Schädigung im Rahmen eines Gutachtens bis zur Instandsetzungsplanung und Bauüberwachung.
Gerade hierfür sind Spezialkenntnisse und höchste Qualifikation als Voraussetzung für eine technisch einwandfreie und wirtschaftliche Instandsetzung.